Rote-Liste-Kartierung

Seit der letzten landesweiten Kartierung der Farn- und Blütenpflanzen in den 1990er Jahren sind inzwischen zwei Jahrzehnte vergangen. Das Landesamt für Umweltschutz hatte 1992 erstmals zu einer landesweiten Kartierungsaktion aufgerufen, für die insbesondere seit der Gründung des Botanischen Vereins Sachsen-Anhalts im Jahr 1996 viel Geländearbeit durchgeführt wurde. Auf dieser Datengrundlage wurde die dritte Fassung der Roten Liste Farn- und Blütenpflanzen des Landes Sachsen-Anhalt erarbeitet. Inzwischen haben in vielen Landesteilen tiefgreifende Veränderungen der Landnutzung auch zu erheblichen Veränderungen der Artenzusammensetzung geführt. Diese sollen nun auch im Rahmen einer Neufassung der Roten Liste dokumentiert werden. Für die neue Rote Liste soll die aktuelle Bestandssituation (Vorkommen ab 2015) mit älteren Vorkommen verglichen werden.
Der Botanische Verein ruft alle Botaniker auf, sich an der Rote-Liste-Kartierung zu beteiligen. Sollten Sie uns weitere bei der Kartierung anfallende Informationen mitteilen wollen, sind diese für andere Auswertungen ebenfalls sehr willkommen (Gesamtartenliste je MTB-Q , Vorkommen von Neophyten ). Besonders mitteilungswerte Kartierungsergebnisse können in unserer Fachzeitschrift „Mitteilungen zur floristischen Kartierung in Sachsen-Anhalt“ publiziert werden.

Weitere Details zu den Vorgaben der Kartierung entnehmen Sie bitte dem nachfolgendem Link:

Rahmenvorgaben für die Rote-Liste-Kartierung  ST, 2015-2019

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