Rahmenvorgaben Rote-Liste-Kartierung in Sachsen-Anhalt, 2015-2019

Ziel ist es, Informationen für die Neufassung der Roten Liste (RL) zusammenzutragen:

  • Welche Arten/Unterarten gehören auf die neue RL?
  • Welchen Gefährdungsgrad haben diese Arten/Unterarten?

Jede Vorkommensmeldung sollte mindestens beinhalten: Taxon, Örtlichkeit, Beobachter, Datum, ggf. Quantität.

Liste der zu kartierenden Taxa

Artauswahl
Betrachtet werden sollten alle (bisher) mäßig häufig oder selten vorkommenden Taxa. Dazu zählen die Arten der bisherigen Roten Listen (Frank 1992) und insbesondere Frank et al. (2004). Da davon ausgegangen werden muss, dass für die Neufassung der RL weitere Taxa zu prüfen sind, sollten auch alle (bisher) mäßig häufig vorkommenden Taxa im Sinne der Gesamtartenlisten für ST erfasst werden. Die Taxa sollten nach Möglichkeit auf Unterart-Niveau bestimmt sein. Die Liste der zu kartierenden Taxa (gefährdete, seltene bzw. mäßig häufige Taxa; Auszug aus Frank  & Schnitter 2016: Pflanzen und Tiere in Sachsen-Anhalt) kann hier heruntergeladen werden oder als Ausdruck von der Kartierungszentrale (LAU) zugesendet werden. Die Bestimmung der Taxa sollte grundsätzlich der Artauffassung der aktuellen „Rothmaler“-Bände  folgen (insbesondere Jäger 2011). In Ausnahmefällen kann weiterführende Bestimmungsliteratur  erforderlich werden (z.B. Gutte et al.: „Die Flora Sachsens“ oder Fitschen: „Gehölzflora“).  

Örtlichkeit
Die Artvorkommen sind fundortgenau (Punkt oder Fläche; z.B. Wiese, Waldstück,  Gewässerabschnitt) zu erfassen. Entweder werden die Koordinaten des Punkts oder des Mittelpunkts  mit GNSS/GPS ermittelt oder die die Lage des Fundorts wird in einer Kartenkopie eingetragen.  

Quantität
Die Größe des Vorkommens sollte in der Regel in Kategorien angegeben werden, wie sie im Fundortbogen erläutert sind. Das Nicht-Auffinden an ehemaligen Fundorten ist zu vermerken, ggf. kurz die Gefährdungsursache als Bemerkung (im Fundortbogen mit Kürzel „0“ in der Spalte Anzahl).  

Dokumentation

Wünschenswert ist die Übergabe der Fundortdaten mittels der Eingabesoftware WinArt 6, welche kostenfrei vom Landesamt für Umweltschutz (LAU) (Frau Mähnert) bezogen werden kann. Enthalten in WinArt sind insbesondere eine Arten-Referenzliste, die auch Synonyme zuordnet, und ein georeferenzierter Kartensatz TK 25.
Genauso willkommen ist der klassische Karteneintrag (Abgrenzung der Wiese etc. oder Kreuz)  kombiniert  mit Fundortbogen (vergleiche Kartieranleitung 1996). Analoge Kartengrundlagen und Erfassungsbögen können vom LAU (Herrn Dr.  Frank) zur Verfügung gestellt werden. Eine einheitliche digitale Datenübermittlung nach anderen Standards ist nach Rücksprache ebenfalls möglich, z. B. shape-Dateien oder eine einheitliche tabellarische Auflistung (z.B. Gagea bohemica ; 4232- 142; 4435440/5737150; NSG Teufelsmauer, S-Oberhang Papensteine; ca. 220 Ex; 28.02.2016;  Beobachtername). Das Nicht-Auffinden wäre dann an Stelle der Exemplare zu erwähnen, ggf. sollte kurz die Gefährdungsursache in einer Bemerkungsspalte beschrieben werden. Bei bestimmungskritischen Arten ist die Hinterlegung eines Herbarbelegs im Herbarium des LAU (HALN) oder einem anderen öffentlichen Herbarium in ST erwünscht. Zusätzlich (oder wenn sich die Entnahme eines Belegs aus populationsbiologischen Gründen verbietet ohne Herbarbeleg) kann die Anfertigung aussagekräftiger Belegfotos (möglichst mit bestimmungsrelevanten Details) förderlich sein.

Koordination
Kartierungszentrale ist das LAU (Ansprechpartner Herr Dr. Frank). Um Überschneidungen der Anstrengungen der Kartierer zu vermeiden sollten die Aktivitäten in der Regel mit Bezug auf Messtischblatt-Quadranten (MTB-Q) erfolgen, die zuvor der Kartierungszentrale mitgeteilt werden. Die Kartierungszentrale stellt RL-Kartierern auf Anfrage Kartierungsunterlagen, Erfassungssoftware und naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen zur Verfügung. Nach „Abschluss“ der Kartierung eines MTB-Q sollten die Kartierungsergebnisse am Jahresende der Kartierungszentrale übergeben werden.

Aufwandsentschädigung  
Der Botanische Verein Sachsen-Anhalt vergütet die sächlichen Aufwendungen für die unentgeltliche Kartierung einer Kartiereinheit (in der Regel ein MTB-Q) mit einer einmaligen pauschalen Aufwandsentschädigung von 200 €.  

Verwendung der Fundmeldungen  
Die Fundmeldungen werden grundsätzlich im Landesamt für Umweltschutz digital mit der Software  WinArt 6 erfasst (Datenbank Farn- und Blütenpflanzen Sachsen-Anhalt) sowie analog im Zentralen  Artkataster hinterlegt. Sie finden für die Erarbeitung der Roten Listen gefährdeter Arten sowie in der Verbreitungsanalyse der Landesflora für Sachsen-Anhalt (Gemeinschaftsprojekt des Botanischen Vereins Sachsen-Anhalt und des Landesamts für Umweltschutz) Berücksichtigung und stehen den Naturschutzbehörden als Grundlage für fachliche Entscheidungen zur Verfügung. Umweltbehörden sind grundsätzlich an die Offenlegungspflicht des Umweltinformationsgesetzes  (UIG LSA) gebunden. Sollte ein Kartierer nicht damit einverstanden sein, dass seine Kartierergebnisse dem LAU und damit den Naturschutzbehörden zur Verfügung gestellt werden, ist das ausdrücklich zu erklären.  

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