Verantwortungsarten

Mit dem Begriff “Verantwortungsarten” werden Arten bezeichnet, für die eine große Verantwortung besteht, weil sie nur hier vorkommen oder weil ein hoher Anteil der Weltpopulation hier vorkommt. Ihr Schutz hat einen hohen Stellenwert im Artenschutz. In der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt wurde 2007 das Ziel formuliert, dass Arten, für die Deutschland eine besondere Erhaltungsverantwortung trägt, bis 2020 überlebensfähige Populationen erreichen sollen. Dazu sollen Artenhilfsprogramme für nationale Verantwortungsarten bundesweit bzw. in dem Verbreitungsgebiet der Art entwickelt, umgesetzt und koordiniert werden. Zur Unterstützung dieses Ziels wurde 2011 im Bundesprogramm Biologische Vielfalt der Förderschwerpunkt “Verantwortungsarten” geschaffen.  In diesem wurden unter anderem für Deutschland folgende, in Sachsen-Anhalt vorkommende, Pflanzenarten benannt: Berg-Wohlverleih  (Arnica montana), Stängelloser Tragant (Astragalus exscapus), Reichenbachs Zittergras-Segge  (Carex pseudobrizoides), Weichhaariger Pippau (Crepis mollis), Breitblättriges Knabenkraut (Dactylorhiza majalis), Pfingst-Nelke (Dianthus gratianopolitanus), Scheiden-Gelbstern (Gagea spathacea), Sumpf-Bärlapp (Lycopodiella inundata), Weißes Schnabelried (Rhynchospora alba), Graue Skabiose (Scabiosa canescens). Für diese Arten sollen mit Geldern aus dem Bundesprogramm biologische Vielfalt z. B. spezifische Artenhilfsmaßnahmen durchgeführt, degradierte Lebensräume renaturiert oder Extensivierungsmaßnahmen der Land- und Forstwirtschaft umgesetzt werden.

 

In der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt sind zwei Handlungsziele zur Verantwortlichkeit aufgeführt: 1.”Wiederherstellung und Sicherung der Lebensräume der Arten, für die Deutschland eine besondere Erhaltungsverantwortlichkeit hat, bis 2020″ und 2.”Sicherung der Bestände aller heute gefährdeten Arten und solcher, für die Deutschland eine besondere Verantwortung trägt”. Flankierend zu diesen Zielen ist das Prinzip der Verantwortlichkeit in das Bundesnaturschutzgesetz aufgenommen worden.
Für eine Analyse der Verantwortlichkeit werden drei Parameter zugrunde gelegt:

  • Anteil der Populationen im Bezugsraum an der Weltpopulation (meist geschätzt über den Anteil am Weltareal),
  • Bedeutung dieser Populationen für den Genfluss zwischen Populationen (meist geschätzt über die Position des Bezugsraumes im Areal),
  • weltweite Gefährdung der Art/des Taxons. (Quelle: BfN)

Vom Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt wurden 2013 die folgenden drei Pflanzenarten in die Liste der Verantwortungsarten für das Land Sachsen-Anhalt aufgenommen: Zierliches Brillenschötchen (Biscutella laevigata subsp. gracilis), Zwerg-Zypergras (Cyperus michelianus), Stängelloser Tragant (Astragalus exscapus). Mit den Richtlinien zur Förderung von Naturschutz- und Landschaftspflegeprojekten (Naturschutz-Richtlinien) werden Projekte gefördert, in denen die Verantwortungsarten für Deutschland bzw. Sachsen-Anhalt gefördert werden.

Die Ausweisung von Verantwortungsarten beruht unter anderem auf der Arbeit von Dr. Erik Welk, der bereits 2001 die Schutzrelevanz seltener und gefährdeter Gefäßpflanzen Deutschlands aus arealkundlicher Sicht analysierte. In seiner Dissertation hat er für 721 ausgewählte Taxa die spezielle Schutzverantwortlichkeit für die Flora Sachsen-Anhalts betrachtet und einer fünfstufigen Skala zugeordnet. In Sachsen-Anhalt sollte aus der Sicht dieser Arbeit insbesondere bei folgenden Arten auf die Erhaltung der Art und der innerartlichen genetischen Vielfalt geachtet werden: Zierliches Brillenschötchen (Biscutella laevigata subsp. gracilis), Starre Segge (Carex bigelowii subsp. dacica), Schwarzährige Segge (Carex melanostachya), Scheiden-Segge (Carex vaginata), Scheidenblütgras (Coleanthus subtilis), Zwerg-Zypergras (Cyperus michelianus), Nacktstängel-Schwertlilie (Iris aphylla), Herzynische Miere (Minuartia caespitosa), Brocken-Küchenschelle (Pulsatilla alpina subsp. alba),  Graue Skabiose (Scabiosa canescens), Weichhaariges Federgras (Stipa dasyphylla) und Kleinblütiger Klee (Trifolium retusum). Auch alte Kulturfolger oder in der Region hybridogen entstandene Arten wie das Ruten-Hasenohr (Bupleurum virgatum), das Sächsische Reitgras (Calamagrostis rivalis) oder die Reichenbach-Segge (Carex pseudobrizoides) sollten besonders beachtet werden.

 

 

 

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