Kartierungen

Erfassung gefährdeter und bestimmungskritischer Arten (Aufruf zur Roten-Liste-Kartierung)

Vorkommen gefährdeter (Rote Liste 2004) und bestimmungskritischer Arten werden fundortgenau erfasst (Artenliste). Dazu werden der Fundpunkt bzw. die betreffende Fläche auf einer Kartenkopie eingetragen sowie ein Fundortbogen ausgefüllt und an die Kartierungszentrale für Sachsen-Anhalt im Landesamt für Umweltschutz gesandt (vgl. Kartieranleitung, Frank 1996).

Herbarbelege bestimmungskritischer Artvorkommen aus Sachsen-Anhalt können im Landesamt für Umweltschutz, Fachbereich Naturschutz, Reideburger Straße 47, 06116 Halle, hinterlegt werden.

Die Fundmeldungen werden im Landesamt für Umweltschutz digital mit der Software WINART 6 erfasst (Datenbank Farn- und Blütenpflanzen Sachsen-Anhalt) sowie analog im Zentralen Artkataster hinterlegt. Sie finden in der Verbreitungsanalyse der Landesflora für Sachsen-Anhalt (Gemeinschaftsprojekt des Botanischen Vereins Sachsen-Anhalt und des Landesamtes für Umweltschutz) Berücksichtigung und stehen den Naturschutzbehörden als Grundlage für fachliche Entscheidungen zur Verfügung.

Erfassung von Pflanzengesellschaften

Fundortgenaue Vegetationsaufnahmen aus Sachsen-Anhalt können im Landesamt für Umweltschutz hinterlegt werden (Erfassungsbogen Pflanzengesellschaften).

Die Vegetationsaufnahmen werden im Landesamt für Umweltschutz digital mit der Software WINVEGE erfasst sowie analog im Vegetationskataster hinterlegt. Sie werden im Rahmen des naturschutzfachlichen Monitorings berücksichtigt und stehen den Naturschutzbehörden als Grundlage für fachliche Entscheidungen zur Verfügung.

Vegetationskundliche Dauerbeobachtungsflächen

Informationen zu vegetationskundlichen Dauerbeobachtungsflächen (DBF) können im Landesamt für Umweltschutz hinterlegt werden. Erfasst werden nur Metainformationen über die Existenz/Anlage von DBF und die Verfügbarkeit der Daten (vergleiche Erfassungsbogen Dauerbeobachtungsflächen).

Informationen zu vegetationskundlichen Dauerbeobachtungsflächen werden im Landesamt für Umweltschutz digital mit der Software BioLRT erfasst sowie analog im Kataster Dauerbeobachtungsflächen hinterlegt. Sie werden im Rahmen des naturschutzfachlichen Monitorings berücksichtigt und stehen den Naturschutzbehörden als Grundlage für fachliche Entscheidungen zur Verfügung.

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